Geräte-Retter-Prämie

Geräte-Retter-Prämie – offizieller Partnerbetrieb

Offiziell geprüfter Informationsstand: 8. August 2026. Maßgeblich bleiben immer die aktuelle offizielle Geräteliste und die Förderbedingungen.

Was die Förderung grundsätzlich umfasst

Für Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können laut offiziellem Informationsblatt Reparatur, Service oder Wartung sowie ein Kostenvoranschlag für gelistete Geräte gefördert werden. Die konkrete Leistung muss alle Bedingungen erfüllen.

Förderhöhe – Stand 8. August 2026

Stand 8. August 2026 nennt die offizielle Primärquelle 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro pro Bon für Reparatur, Service oder Wartung und höchstens 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Prüfen Sie die aktuellen Werte vor der Antragstellung nochmals in der offiziellen Quelle.

Relevante Geräte und Ausschlüsse

Laptop, PC, Tablet und Drucker stehen in der offiziellen Geräteliste mit Stand Juli 2026. Smartphones und Handys sind nicht umfasst. Reine Datenrettung ohne qualifizierende Hardwareleistung ist laut Negativbeispielen nicht automatisch förderfähig.

Offizielle Quelle ist maßgeblich

Prüfen Sie Gerät, Leistung und aktuellen Bon direkt auf geräte-retter-prämie.at. EDV-Reparaturservice.at kann keine Förderfähigkeit zusagen.